aussergerichtliche Vertretung
Aussergerichtliche Vertretung
Für die außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten wenden wir regelmäßig die vom RVG hierfür vorgesehenen Gebührentatbestände an. Insbesondere in zivilrechtlichen Angelegenheiten eröffnet die Systematik des RVG dem Rechtsanwalt jedoch einen gewissen Spielraum durch den sogenannten Gebührenrahmen. Dieser reicht von einer 0,5 bis zu einer 2,5 fachen Gebühr. Im Regelfall, d.h. also bei einem durchschnittlichen Mandat, kommt eine Mittelgebühr von 1,3-1,5 zur Anwendung. Bei Fällen von überdurchschnittlicher Schwierigkeit, umfangreichen und langwierigen Tätigkeiten, erforderlichen Spezialkenntnissen (z.B. Fachanwaltschaften) oder der besonderen Bedeutung der Angelegenheit können sich diese Gebühren entsprechend erhöhen; bei einfachen Anschreiben hingegen auch entsprechend ermäßigen.
Im außergerichtlichen Bereich gestattet das RVG dem Anwalt die Vereinbarung von Pauschalhonoraren oder die Vereinbarung einer Abrechnung auf Stundenbasis:
– für eine Erstberatung berechnen wir Ihnen pauschal 125 € zuzüglich MwSt.
– bei der Berechnung nach Zeithonorar legen wir einen Stundenverrechnungssatz
von 150 € zzgl. Mehrwertsteuer zu Grunde bei Abrechnung im 15-Minutentakt