Rechtschutzversicherung
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die nach dem RVG angefallenen Anwaltskosten von dieser übernommenen, so das streitgegenständliche Rechtsgebiet mitversichert ist. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung ist jedoch meistens, dass diese Versicherung vor Eintritt des Schadensfalls schon eine gewisse Zeit besteht. Der Schadensfall gilt als eingetreten, wenn ein Beteiligter erstmals gegen Rechtspflichten verstoßen hat und nicht erst, wenn der Mandant einen Anwalt aufsucht.
Häufig sind in den Versicherungsverträgen auch Selbstbeteiligungen vereinbart.
Gerne nehmen wir für Sie zunächst unverbindlich Kontakt zu ihrer Rechtschutzversicherung auf, und klären, ob für Ihren Fall Versicherungsschutz besteht.
In der Regel haben Sie auch bei rechtsschutzversicherten Mandaten die freie Anwaltswahl, d.h., dass Sie sich nicht auf einen von ihrer Versicherung vorgeschlagenen Anwalt verweisen lassen müssen.