Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht bestimmt einen Großteil unseres täglichen Lebens. Hierunter fallen insbesondere folgende Rechtsverhältnisse:
a) Kaufvertragsrecht
Gerichtlich und außergerichtlich machen wir für Sie Ansprüche aus Kaufverträgen, insbesondere auch aus Grundstückskaufverträgen geltend oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Dabei kann es sich um Kaufpreisforderungen, Gewährleistungsansprüche, Anfechtungen oder Rücktritte und anderes handeln.
b) Darlehns- und Leasingrecht
Wir betreuen Sie sowohl als Darlehensgeber bei der Durchsetzung von Darlehensforderungen als auch als Darlehnsnehmer gegenüber unberechtigten, insbesondere vorzeitigen Rückzahlungsbegehren von Kreditgebern oder gegenüber unseriösen Kreditvermittlern. Ebenso beraten wir Sie bei Problemen mit Leasinggesellschaften, die häufig bei der Rückgabe der Leasingsache, insbesondere bei Fahrzeugen, auftreten.
c) Miet- und Pachtvertragsrecht
Mietern und Vermietern stehen wir bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von mietvertraglichen Ansprüchen gerichtlich wie auch außergerichtlich zur Seite. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf Zahlungs- und Räumungsbegehren bzw. der Durchsetzung bzw. Abwehr von Mietvertragskündigungen.
Die außergerichtliche Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen können wir nur ausnahmsweise und auf der Grundlage einer besonderen Honorarvereinbarung übernehmen.
d) Werkvertragsrecht
Hierunter fallen insbesondere Handwerkerleistungen, (Kfz.-)Reparaturen und ähnliches. Ähnlich wie im Kaufvertragsrecht befassen wir uns sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer, insbesondere Bauhandwerksbetriebe und Reparaturwerkstätten, mit der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen. Wir beraten Betriebe bei der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder der Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken.
e) Schadenersatzrecht und Schmerzensgeld
Ein Schwerpunkt unserer zivilrechtlichen Tätigkeit liegt in der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Hierzu zählen Schadenersatzansprüche wegen Sachbeschädigungen oder Vertragsverletzungen genauso, wie Schmerzensgeldforderungen resultierend aus Verkehrsunfällen oder Rohheitsdelikten.
f) Ansprüche aus Eigentum und Besitz
Bei der Geltendmachung von Herausgabeansprüchen als Eigentümer oder Besitzer sind wir Ihnen ebenso behilflich wie bei der Durchsetzung von Nutzungsentschädigungen, Aufwendungsersatzansprüchen, Unterlassungsansprüchen oder Duldungsrechten, insbesondere auch im Zusammenhang mit Grundeigentum.
g) Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
Im sogenannten „Bereicherungsrecht“ unterstützen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Rückforderung von zu unrecht Geleistetem, der Herausgabe zu unrecht gezogener Nutzungen sowie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Wertersatzforderungen.